SATZUNG

DES SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN GESCHICHTSLEHRERVERBANDES

vom 27.03.2019

 

§ 1 Rechtsform und Sitz

Der Geschichtslehrerverband Schleswig-Holstein ist als Landesverband Mitglied im „Verband der Geschichtslehrer Deutschlands eV“. Sitz des Landesverbandes ist Kiel.

 

§ 2 Aufgaben

Der Landesverband setzt sich für den Fortbestand des Faches Geschichte in allen Schulformen ein. Er unterstützt die Arbeit an den Lehr- und Ausbildungsplänen im Sinne der historisch-politischen Bildung.

Der Landesverband vertritt die Interessen der Lehrkräfte des Faches Geschichte gegenüber den Behörden, Universitäten und Institutionen, die sich mit der Aus- und Weiterbildung sowie Fortbildung der Lehrkräfte beschäftigen. Er organisiert Fort- und Weiterbildung im historisch-politischen Bereich und arbeitet mit anderen Fachverbänden und dem Bundesverband zusammen.

Der Landesverband verfolgt ausschließlich Aufgaben im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Mittel des Verbandes dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes.

 

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied des Landesverbandes kann jeder werden, der in Schleswig-Holstein in Geschichtsunterricht, Geschichtsforschung oder in affinen Institutionen tätig ist, pädagogisch tätig ist, sich im Vorbereitungsdienst befindet oder unterrichtlich tätig ist.

Aufgenommen wird man im Verband durch eine schriftliche Beitrittserklärung und die schriftliche Bestätigung der Aufnahme durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter. Der Austritt kann ausschließlich schriftlich zum Ende eines Kalenderjahres erklärt werden.

Die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrags setzt die Mitgliederversammlung fest. Die Mitgliedschaft erlischt a) durch Tod, b) durch Austritt, c) durch Ausschluss oder beispielsweise wenn ein Mitglied seinen Beitrag trotz Mahnung nicht entrichtet. Für einen Ausschluss ist der formelle Beschluss des Vorstands notwendig.

 

§ 4 Gliederung

Die Organe des Landesverbandes sind

1. der Vorstand,

2. die Mitgliederversammlung.

 

§ 5 Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Er besorgt die laufenden Geschäfte und führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus. Der Kassenwart und der Schriftführer vertreten sich gegenseitig im Krankheitsfalle.

Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter vertreten den Landesverband im Hauptvorstand des „Verbandes der Geschichtslehrer Deutschlands eV“. Der Vorsitzende gilt als Vorstand im Sinne des § 26 BGB.

Der Kassenwart verwaltet die Kasse. Er hat der Mitgliederversammlung und dem Vorstand Bericht zu erstatten. Er allein nimmt die Mitgliedsbeiträge und Zahlungen entgegen, führt die Abrechnungen durch und leistet die Zahlungen im Namen des Verbandes im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden.

Die Rechnungsführung ist jährlich durch die von der Mitgliederversammlung zu wählenden Kassenprüfer anhand der vorgelegten Unterlagen zu prüfen. Erst aufgrund der Kassenprüfung kann eine Entlastung erteilt werden.

Der Schriftführer führt das Protokoll der Vorstandssitzungen und der Mitgliederversammlung.

Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter führt den laufenden Schriftverkehr. Er beruft die Sitzungen des Vorstands sowie die Mitgliederversammlung ein. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Er fasst seine Beschlüsse durch Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden oder bei dessen Abwesenheit die seines Stellvertreters. Beschlüsse des Vorstands, auch die durch Telefonate oder Briefwechsel zustande gekommenen, sind in einem Protokoll festzuhalten und als Beschlüsse zu kennzeichnen.

 

§ 6 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung tritt wenigstens einmal im Jahr zusammen. Sie muss zusammentreten, wenn ein Fünftel der Mitglieder das schriftlich unter Angabe der Gründe und des Zwecks verlangt. Den Vorsitz führt der Vorsitzende oder sein Stellvertreter. Zu den Mitgliederversammlungen lädt der Vorstand mit einer Frist von vier Wochen ein. Der Vorschlag zur Tagesordnung soll mindestens zehn Tage vor Beginn der Sitzung versandt werden. Anträge zur Mitgliederversammlung müssen eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingereicht sein.

Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden oder bei dessen Abwesenheit die seines Stellvertreters. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll festgehalten und den Mitgliedern bei der nächsten Mitteilung mitgeteilt.

 

Aufgaben der Mitgliederversammlung

1. Entgegennahme des Tätigkeitsberichts des Vorstands

2. Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Kassenwarts

3. Diskussion aller Verbandsangelegenheiten

4. Festsetzung des Mitgliedsbeitrags

5. Diskussion und Beschlüsse über Anträge des Vorstands und der Mitglieder

6. Entlastung des Vorstands

7. Wahl der Vorstandsmitglieder für zwei Jahre

8. Wahl von Kassenprüfern

9. Wahl der Delegierten zu den Bundesdelegiertenversammlungen

 

§ 7 Mitteilung und Zeitschrift

Die Mitteilungen des Landesverbandes erscheinen in der viermal jährlich herausgegebenen Verbandszeitschrift oder/und auf der Homepage des Landesverbandes.

 

§ 8 Auflösung

Über die Auflösung des Landesverbandes Schleswig-Holstein entscheidet eine Mehrheit von drei Vierteln aller Mitglieder des Landesverbandes. Im Falle der Auflösung oder Wegfalls des Zwecks fallen die vorhandenen Mittel dem “ Verband der Geschichtslehrer Deutschlands eV“ zu, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwenden darf.

 

§ 9 Satzung

Die im Text benutzten männlichen Bezeichnungen gelten sinngemäß auch für weibliche Personen sowie diverse Personen.

Satzungsänderungen können von der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden, wenn die Anträge vier Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung allen Mitgliedern des Landesverbandes zugestellt worden sind.

 

§ 10 Datenschutz im Verband

  1. Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Verbands werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verband verarbeitet.

  1. Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Verbandsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:

- das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,

- das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,

- das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO,

- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO,

- das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO und

- das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO.

  1. Den Organen des Verbands, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verband hinaus.

 

§ 11 Inkrafttreten

Diese Satzung wurde in der beschlossenen Form von der Mitgliederversammlung am 27.03. 2019 in Schleswig beschlossen.

Schleswig, den 27.3.2019

gez. Dr. Rolf Schulte,

Landesvorsitzender des Landesverbandes der Geschichtslehrer Schleswig-Holsteins